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← Zur StartseiteAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Websites & CRM
für Unternehmer (B2B) · Stand: 7. Oktober 2026
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Für Website- und Online-Marketing-Leistungen gelten die §§ 1 bis 16, für das CRM-System des Anbieters ergänzend die besonderen Bedingungen der §§ 17 bis 24.
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Leistungen der Finanzsichtbar – Websites & Online-Betreuung, Inhaberin Ursula Elisabeth Zapf, Hermann-Löns-Str. 1, 47608 Geldern (nachfolgend „Anbieter"), gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Kunde").
(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Makler, Finanz- und Versicherungsvermittler sowie Baufinanzierungsberater. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden dessen Leistungen vorbehaltlos ausführt.
(4) Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden, ohne dass der Anbieter erneut auf sie hinweisen müsste.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungspakete
(1) Der Anbieter erstellt, hostet, pflegt und betreut Websites für den Kunden und erbringt damit verbundene Online-Marketing-Leistungen. Die Leistungen werden in Form monatlicher Servicepakete sowie optionaler Zusatzleistungen angeboten.
(2) Es werden folgende Pakete angeboten (Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer):
- Starter (59 € je Monat zzgl. einmalig 590 € Einrichtung): Einseitige Website („One-Page-Website") mit Kontaktformular, Einbindung der vom Kunden gestellten Rechtstexte (Impressum und Datenschutzerklärung), Einrichtung des Google-Unternehmensprofils, Hosting, Sicherung und Updates sowie inhaltliche Änderungen nach Absprache.
- Business (99 € je Monat zzgl. einmalig 990 € Einrichtung; bei Buchung bis einschließlich 31.12.2026 entfällt die Einrichtungsgebühr): alle Leistungen aus Starter, zusätzlich mehrseitige Website mit Leistungsseiten, zwei Fachrechner nach Wahl des Kunden, Anbindung einer Online-Terminbuchung sowie laufende Pflege und Optimierung der Texte.
- Premium (149 € je Monat zzgl. einmalig 1.900 € Einrichtung): alle Leistungen aus Business, zusätzlich umfangreiche Website mit Team- und Standortseiten, die vollständige Rechner-Suite und die digitale Selbstauskunft, die Safebox (§§ 25 bis 28), individuelle Anpassungen im Corporate Design des Kunden sowie eine bevorzugte Umsetzung von Änderungswünschen.
(3) Der konkrete Leistungsumfang, die gebuchten Pakete, Zusatzoptionen sowie die jeweiligen Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Diese gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor.
(4) Optional buchbare Zusatztools (z. B. Finanz- und Immobilienrechner) werden zu den auf der Website des Anbieters jeweils ausgewiesenen Einzelpreisen bereitgestellt.
(5) Für das vom Anbieter angebotene CRM-System (Kundenverwaltung) gelten ergänzend die besonderen Bedingungen der §§ 17 bis 24. Bei Widersprüchen gehen diese für CRM-Leistungen vor.
(6) Rechtstexte (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung und Pflichtangaben nach Gewerberecht) erstellt der Anbieter nicht. Der Anbieter legt die erforderlichen Seiten technisch an und bindet die vom Kunden gestellten Texte ein; auf Wunsch richtet er einen anwaltlich gepflegten Generator ein. Die inhaltliche Verantwortung für die Rechtstexte liegt beim Kunden. Eine Rechtsberatung erbringt der Anbieter nicht.
§ 3 Zusatzoption „Objektsuche im Umkreis"
(1) Als Zusatzoption zu allen Paketen kann der Kunde die Leistung „Objektsuche im Umkreis" buchen, sobald der Anbieter sie freigegeben hat. Der Anbieter integriert hierzu eine Objektsuche in die Website des Kunden, in der kuratierte Immobilienangebote im regionalen Umkreis des Kunden dargestellt werden. Zweck der Leistung ist es, die Verweildauer der Website-Besucher zu erhöhen und Finanzierungsanfragen zu fördern.
(2) Die dargestellten Objekte werden zweimal wöchentlich aktualisiert. Der Anbieter ist kein Immobilienmakler und schuldet keine Vermittlung von Immobilien. Die Objektdaten stammen ausschließlich aus lizenzierten Partnerquellen, mit denen der Anbieter eine entsprechende Nutzungsvereinbarung geschlossen hat; ein automatisiertes Auslesen fremder Portale findet nicht statt. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Verfügbarkeit oder Aktualität der von den Partnerquellen bereitgestellten Daten. Entfällt eine Partnerquelle, kann der Anbieter die Zusatzoption mit einer Frist von einem Monat kündigen; bereits im Voraus gezahlte Beträge werden anteilig erstattet. Insbesondere wird keine Mindestanzahl darzustellender Objekte geschuldet; je nach Marktlage kann die Anzahl auch null betragen.
(3) Der Preis für die Zusatzoption beträgt 19,90 € netto pro Monat zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Zusatzoption kann vom Kunden abweichend von der Laufzeit des Hauptvertrags jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gesondert gekündigt werden.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen und Preise auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt durch die Bestellung bzw. Beauftragung des Kunden und deren Annahme durch den Anbieter zustande. Die Annahme erfolgt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Aufnahme der Leistungserbringung.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Freigaben und Zugangsdaten) rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er an den überlassenen Inhalten über die erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Marken- und Nutzungsrechte) verfügt, und dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Er stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(3) Für Freigaben, Rückmeldungen und Korrekturschleifen gilt eine angemessene Frist. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unterlassener Mitwirkung des Kunden, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend; die Zahlungspflicht des Kunden bleibt unberührt.
§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Monatliche Vergütungen sind monatlich im Voraus fällig; eine etwaige einmalige Einrichtungsgebühr ist mit Vertragsschluss fällig.
(2) Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder auf Rechnung per Überweisung auf das folgende Konto: Finanzsichtbar / Ursula Elisabeth Zapf, IBAN DE12 1001 1001 2228 0465 30. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
(3) Eine etwaige Einrichtungsgebühr ist eine Vergütung für die einmalige Ersterstellung und ist auch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags nicht anteilig zu erstatten.
(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie eine Pauschale in Höhe von 40 € gemäß § 288 Abs. 2 und Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(5) Befindet sich der Kunde mit Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Monatsraten in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die Leistungen (einschließlich der Erreichbarkeit der Website) nach vorheriger Ankündigung bis zum vollständigen Ausgleich auszusetzen.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag über ein monatliches Servicepaket beginnt mit der Bereitstellung bzw. Freischaltung der Leistung und hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(3) Für die Zusatzoption „Objektsuche im Umkreis" gilt die gesonderte Kündigungsregelung nach § 3 Abs. 3.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit mindestens zwei Monatsraten in Verzug ist oder wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
(5) Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform (z. B. E-Mail an uz@finanzsichtbar.de).
(6) Mit Beendigung des Vertrags enden Hosting und Betreuung. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Website über das Vertragsende hinaus bereitzuhalten. Auf Wunsch des Kunden, der bis zum Vertragsende in Textform zu äußern ist, stellt der Anbieter ihm einen Export der für ihn erstellten Website-Dateien zur Verfügung, damit er die Website bei einem anderen Anbieter weiter betreiben kann. Domains, die für den Kunden registriert werden, laufen auf den Namen des Kunden. Weitergehende Unterstützung beim Umzug, etwa die Einrichtung beim neuen Anbieter, erfolgt nur auf gesonderte Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.
(7) Der Kunde kann jederzeit in ein höheres Paket wechseln; der Wechsel wird zum Beginn des Folgemonats wirksam. Eine für das bisherige Paket bereits gezahlte Einrichtungsgebühr wird auf die zum Zeitpunkt des Wechsels gültige Einrichtungsgebühr des höheren Pakets angerechnet; der Kunde zahlt nur die Differenz. Ab dem Wechsel gilt die monatliche Vergütung des höheren Pakets.
§ 8 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) An den vom Anbieter für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere Websites, Grafiken, Texten) räumt der Anbieter dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht zum vertragsgemäßen Gebrauch ein. Es besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
(2) Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung.
(3) Der Anbieter behält sich sämtliche Rechte an den von ihm verwendeten Frameworks, Templates, Bausteinen, Programmiergerüsten und wiederverwendbaren Komponenten vor. Diese verbleiben beim Anbieter und dürfen von ihm auch für andere Kunden eingesetzt werden. Soweit solche Bestandteile in der für den Kunden erstellten Website enthalten sind, darf der Kunde sie als Teil dieser Website im Rahmen von Abs. 1 weiter nutzen.
(4) Rechte an vom Kunden beigestellten Inhalten verbleiben beim Kunden bzw. beim jeweiligen Rechteinhaber.
§ 9 Hosting, Verfügbarkeit, Wartung
(1) Der Anbieter erbringt das Hosting über einen in Deutschland ansässigen Rechenzentrumsbetreiber. Der Anbieter schuldet eine im Jahresmittel angemessene Verfügbarkeit der Website, jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit von 100 %.
(2) Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Zeiten, in denen die Website aufgrund von Wartungsarbeiten, notwendigen Sicherheitsmaßnahmen oder aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. Störungen bei Vorlieferanten, höhere Gewalt), nicht oder nur eingeschränkt erreichbar ist. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in verkehrsarme Zeiten gelegt.
§ 10 Gewährleistung und Mängel
(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach dem jeweiligen Stand der Technik. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Anzahl von Besuchern, Leads, Anfragen, Rankings oder Vertragsabschlüssen.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und ermöglicht dem Anbieter eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Bei berechtigter Mängelrüge leistet der Anbieter Nacherfüllung.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters – insbesondere für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden – ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen ausdrücklich übernommener Garantien bleibt unberührt.
(4) Soweit die Haftung des Anbieters nach den vorstehenden Regelungen begrenzt ist, ist sie je Schadensfall der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten gezahlte Vergütung begrenzt.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Inhalte, die vom Kunden beigestellt oder von Dritten stammen (insbesondere Objektdaten der Objektsuche gemäß § 3).
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das BDSG. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Daten von Website-Besuchern über Kontaktformulare oder Lead-Funktionen), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Der AVV ist Voraussetzung für die entsprechende Leistungserbringung und geht dieser Regelung im Zweifel vor.
§ 13 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen, nicht offenkundigen geschäftlichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke der Vertragsdurchführung. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
§ 14 Referenznennung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Abstimmung mit Namen und Logo als Referenz zu nennen (z. B. auf der Website des Anbieters). Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
§ 15 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, großflächige Netz- oder Stromausfälle sowie Störungen bei Vorlieferanten, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Geschäftssitz des Anbieters (Geldern; sachlich zuständig ist das Landgericht Kleve). Der Anbieter ist zudem berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Besondere Bedingungen für das Finanzsichtbar-CRM
Für das vom Anbieter angebotene CRM-System gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend, ergänzt und, soweit ausdrücklich geregelt, abweichend durch die folgenden §§ 17 bis 24.
§ 17 Vertragsgegenstand CRM
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden ein webbasiertes CRM-System zur Verwaltung von Kontakten, Unternehmen und Vertriebsvorgängen sowie weiteren Funktionen (E-Mail-Anbindung, Dateiablage mit Inhaltserkennung, Kalender mit Online-Terminbuchung, Videoberatung, Briefe, SMS-Versand, Anbindung an Europace und PROCHECK24) zur Nutzung bereit.
(2) Das CRM wird ausschließlich in einer Ausführung angeboten, die sämtliche verfügbaren Funktionen umfasst. Eine Aufteilung in Pakete oder Funktionsstufen findet nicht statt. Die Vergütung richtet sich nach der Zahl der Mitarbeiter des Kunden (§ 18).
(3) Leistungsbeschreibungen auf der Website und im Prospekt sind keine Beschaffenheitsgarantie. Eine Garantie liegt nur vor, wenn sie ausdrücklich in Textform als solche bezeichnet ist.
§ 18 Vergütung CRM
(1) Die Vergütung richtet sich nach der Zahl der Mitarbeiter des Kunden und beträgt nach Wahl des Kunden, jeweils netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer:
| Mitarbeiter | je Monat | je Jahr im Voraus |
|---|---|---|
| bis 5 | 99 € | 999 € |
| 6 bis 10 | 299 € | 2.999 € |
| 11 bis 15 | 499 € | 4.999 € |
| ab 16 | 999 € | 9.999 € |
Die Vergütung ist im Voraus fällig, bei monatlicher Zahlung zum Monatsbeginn, bei jährlicher Zahlung zu Beginn des Vertragsjahres.
(1a) Maßgeblich ist die Zahl der im Betrieb des Kunden tätigen Personen, die das CRM nutzen können, einschließlich des Inhabers. Der Kunde teilt eine dauerhafte Veränderung der Mitarbeiterzahl unverzüglich in Textform mit. Überschreitet sie die vereinbarte Stufe, gilt ab dem folgenden Monat die höhere Stufe; bei einer Verringerung gilt die niedrigere Stufe ab dem folgenden Vertragsjahr. Eine Begrenzung der gleichzeitig angelegten Benutzerkonten findet nicht statt.
(2) Die Zahlungsweise wird bei Vertragsschluss vereinbart. Ein Wechsel der Zahlungsweise ist zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres in Textform möglich. Bei jährlicher Zahlung wird eine ordentliche Kündigung zum Ende des bezahlten Vertragsjahres wirksam; bis dahin besteht das Nutzungsrecht fort. Beruht die Kündigung auf einem vom Anbieter zu vertretenden Grund, wird die Vergütung für den nicht mehr genutzten Zeitraum anteilig erstattet.
(3) Eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an. Mit der Vergütung abgegolten sind Überlassung, Einrichtung, Betrieb, Datensicherung, Updates, Support sowie eine Einweisung.
(4) Die Zahl der Benutzer ist nicht begrenzt. Es können beliebig viele Benutzerkonten angelegt werden; § 18 Abs. 1a bleibt unberührt.
(5) Weiterentwicklungen des Standardsystems sind ohne Aufpreis enthalten, auch wenn sie erst nach Vertragsschluss entstehen.
(6) Die Anbindungen an Europace und PROCHECK24 sind Bestandteil des CRM und in der Vergütung enthalten. Einen eigenen, gegebenenfalls kostenpflichtigen Zugang bei diesen oder anderen Anbietern hat der Kunde selbst zu unterhalten; die dafür anfallenden Entgelte trägt er.
(7) Nicht enthalten ist individuell vom Kunden beauftragte Programmierung. Sie wird gesondert vereinbart und nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz vergütet, derzeit 85 € je Stunde.
(8) Der Anbieter ist berechtigt, die monatliche Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit anzupassen. Der Kunde kann in diesem Fall den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
§ 19 Betrieb und Hosting des CRM
(1) Der Betrieb erfolgt wahlweise auf einem Server in Deutschland oder, nach Wahl des Kunden, durch Installation im eigenen Hosting-Paket des Kunden.
(2) Bei Installation im eigenen Hosting stellt der Kunde ein geeignetes Hosting-Paket bereit, das die vom Anbieter vorab mitgeteilten technischen Mindestanforderungen erfüllt. Für Verfügbarkeit und Sicherung dieser Umgebung ist der Kunde verantwortlich. § 9 gilt entsprechend.
§ 20 SMS-Versand
(1) Die SMS-Funktion ermöglicht den Versand von Nachrichten aus dem CRM. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass für jeden Versand die erforderliche Einwilligung der Empfänger vorliegt und die geltenden Vorschriften, insbesondere § 7 UWG und das Datenschutzrecht, eingehalten werden.
(2) Der Anbieter stellt lediglich die technische Funktion bereit und haftet nicht für eine rechtswidrige Nutzung durch den Kunden. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu verantwortenden unzulässigen Nutzung beruhen.
§ 21 Laufzeit und Kündigung CRM
(1) Der CRM-Vertrag wird mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist er mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich kündbar. Bei jährlicher Zahlung ist er mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweils bezahlten Vertragsjahres kündbar; § 18 Abs. 2 gilt ergänzend. Abweichend von § 7 Abs. 2 gilt für CRM-Leistungen diese Kündigungsregelung.
(2) Das Nutzungsrecht am CRM besteht für die Dauer des Vertrags. Nach Vertragsende erhält der Kunde auf Wunsch einen vollständigen Export seiner Daten (§ 22).
(3) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an uz@finanzsichtbar.de). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 22 Nutzungsrechte, Daten und Export
(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung des CRM im vereinbarten Umfang. Es besteht, abweichend von § 8 Abs. 1, nur für die Dauer des Vertrags; das gilt auch bei Installation im eigenen Hosting des Kunden. Im Übrigen gilt § 8 entsprechend.
(2) Die vom Kunden eingegebenen Daten bleiben dessen Eigentum. Das System stellt eine vollständige Exportfunktion bereit. Verlangt der Kunde dies bis zum Vertragsende in Textform, stellt ihm der Anbieter ohne zusätzliche Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende einen abschließenden Export aller Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format einschließlich der gespeicherten Dateien bereit. Beim Betrieb auf einem Server des Anbieters löscht dieser die Daten 30 Tage nach Bereitstellung des Exports, ohne Export 30 Tage nach Vertragsende, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
(3) Beim Betrieb auf einem Server des Anbieters sichert der Anbieter die Daten täglich. Beim Betrieb im eigenen Hosting des Kunden ist dieser nach § 19 Abs. 2 für die Sicherung verantwortlich; die Sicherungsfunktionen des CRM, etwa die Wochensicherung auf den eigenen Rechner, stehen ihm dafür zur Verfügung. Unabhängig vom Betriebsmodell wird dem Kunden empfohlen, zusätzlich eigene Sicherungen aufzubewahren.
§ 23 Datenschutz und Auftragsverarbeitung CRM
(1) Verarbeitet der Anbieter im Rahmen des gehosteten CRM personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Verarbeitungsbeginn einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO; dieser wird standardmäßig und ohne gesonderte Vergütung bereitgestellt. § 12 gilt entsprechend.
(2) Wird das CRM im eigenen Hosting des Kunden betrieben, verarbeitet der Anbieter regelmäßig keine Kundendaten; ein Auftragsverarbeitungsvertrag wird nur für konkrete, vom Kunden freigegebene Support- oder Wartungszugriffe geschlossen.
§ 24 Haftung und Schlussbestimmungen für CRM-Leistungen
(1) Für die Haftung gilt § 11, für höhere Gewalt § 15 und für die Schlussbestimmungen § 16 entsprechend. Die Haftungsbegrenzung nach § 11 Abs. 4 bemisst sich nach der für die CRM-Leistungen gezahlten Vergütung.
(2) Bei Datenverlust ist die Haftung des Anbieters, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und den Fällen des § 11 Abs. 1, auf den Aufwand beschränkt, der für die Wiederherstellung der Daten aus der letzten ordnungsgemäßen Sicherung nach § 22 Abs. 3 erforderlich ist. Beim Betrieb im eigenen Hosting haftet der Anbieter nicht für Datenverluste, die auf einer fehlenden oder unzureichenden Sicherung durch den Kunden beruhen.
Besondere Bedingungen für die Safebox
Die folgenden §§ 25 bis 28 gelten ergänzend, wenn der Kunde die Zusatzoption „Safebox" gebucht hat. Bei Widersprüchen gehen sie den §§ 1 bis 16 vor.
§ 25 Vertragsgegenstand Safebox
(1) Die Safebox ist ein geschützter Uploadbereich, über den Dritte (etwa Kunden des Kunden) Dateien an den Kunden übermitteln können. Der Zugang erfolgt über Zugangscodes, die der Kunde selbst vergibt.
(2) Die Dateien werden bereits im Browser des Absenders verschlüsselt (AES-256-GCM) und erst danach übertragen. Der Dateischlüssel wird mit einem RSA-Verfahren (RSA-OAEP) gesichert. Auch der Dateiname wird verschlüsselt abgelegt.
(3) Die Safebox wird auf dem vom Anbieter betreuten Hosting des Kunden betrieben. Der Anbieter richtet sie ein, hält sie technisch aktuell und behebt Störungen im Rahmen von § 9.
(4) Der Anbieter schuldet keine Prüfung, Sichtung oder Weiterverarbeitung der übermittelten Inhalte.
§ 26 Schlüsseldatei, Verantwortung des Kunden
(1) Bei der Einrichtung erzeugt der Kunde ein Schlüsselpaar. Der private Schlüssel wird ausschließlich als Datei an den Kunden ausgegeben und zu keinem Zeitpunkt auf dem Server gespeichert oder an den Anbieter übermittelt.
(2) Der Kunde ist allein für die sichere Verwahrung der Schlüsseldatei verantwortlich. Ohne diese Datei können übermittelte Dateien nicht geöffnet werden. Ein Verlust der Schlüsseldatei führt dazu, dass bereits übermittelte Dateien dauerhaft und unwiederbringlich unlesbar sind. Eine Wiederherstellung ist weder dem Anbieter noch dem Hoster möglich. Dies ist keine Fehlfunktion, sondern die zwingende Folge der eingesetzten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
(3) Der Anbieter empfiehlt, die Schlüsseldatei an mindestens zwei getrennten, gesicherten Orten aufzubewahren. Die Datei darf nicht auf den Server geladen und nicht unverschlüsselt per E-Mail versendet werden.
(4) Erzeugt der Kunde ein neues Schlüsselpaar, ersetzt dieses das bisherige. Zuvor eingegangene Dateien lassen sich dann nur noch mit der jeweils zugehörigen älteren Schlüsseldatei öffnen.
(5) Der Kunde ist für die Vergabe, Weitergabe und Sperrung der Zugangscodes verantwortlich. Der Zugangscode sollte dem Absender auf einem anderen Weg mitgeteilt werden als der Link zur Safebox.
§ 27 Speicherdauer und Löschung
(1) Eingegangene Dateien werden nach der vom Kunden eingestellten Frist automatisch gelöscht. Voreingestellt sind 30 Tage.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, heruntergeladene Dateien eigenständig zu sichern. Der Anbieter schuldet keine Archivierung.
(3) Der Kunde ist gegenüber den Absendern datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er hat die erforderlichen Hinweise in seine eigene Datenschutzerklärung aufzunehmen.
§ 28 Preise und Laufzeit Safebox
(1) Die Safebox kostet 299 € netto je Jahr, zahlbar im Voraus. Eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an; die Betreuung ist enthalten.
(2) Im Paket Premium ist die Safebox ohne gesonderte Vergütung enthalten.
(3) Die Laufzeit beträgt zwölf Monate und verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt wird.
(4) Für die Haftung gilt § 11 entsprechend. Der Anbieter haftet nicht für Nachteile, die aus dem Verlust der Schlüsseldatei nach § 26 entstehen.
Stand: 7. Oktober 2026