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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Websites & CRM

für Unternehmer (B2B) · Stand: 27. August 2026

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Für Website- und Online-Marketing-Leistungen gelten die §§ 1 bis 16, für das CRM-System des Anbieters ergänzend die besonderen Bedingungen der §§ 17 bis 24.

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Leistungen der Finanzsichtbar – Websites & Online-Betreuung, Inhaberin Ursula Elisabeth Zapf, Hermann-Löns-Str. 1, 47608 Geldern (nachfolgend „Anbieter"), gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Kunde").

(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Makler, Finanz- und Versicherungsvermittler sowie Baufinanzierungsberater. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden dessen Leistungen vorbehaltlos ausführt.

(4) Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden, ohne dass der Anbieter erneut auf sie hinweisen müsste.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungspakete

(1) Der Anbieter erstellt, hostet, pflegt und betreut Websites für den Kunden und erbringt damit verbundene Online-Marketing-Leistungen. Die Leistungen werden in Form monatlicher Servicepakete sowie optionaler Zusatzleistungen angeboten.

(2) Es werden folgende Pakete angeboten (Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer):

  • Starter: Einseitige Website („One-Page-Website") inkl. Hosting, Wartung, rechtlicher Basistexte und Kontaktformular.
  • Business: Mehrseitige Website, Content-Aktualisierungen, quartalsweise Landingpage, SEO-Grundlagen, Google-Unternehmensprofil.
  • Premium: Laufende Kampagnen, Lead-Automatisierung, fortlaufende Optimierung und monatliches Reporting.

(3) Der konkrete Leistungsumfang, die gebuchten Pakete, Zusatzoptionen sowie die jeweiligen Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Diese gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor.

(4) Optional buchbare Zusatztools (z. B. Finanz- und Immobilienrechner) werden zu den auf der Website des Anbieters jeweils ausgewiesenen Einzelpreisen bereitgestellt.

(5) Für das vom Anbieter angebotene CRM-System (Kundenverwaltung) gelten ergänzend die besonderen Bedingungen der §§ 17 bis 24. Bei Widersprüchen gehen diese für CRM-Leistungen vor.

§ 3 Zusatzoption „Objektsuche im Umkreis"

(1) Als Zusatzoption zu allen Paketen kann der Kunde die Leistung „Objektsuche im Umkreis" buchen. Der Anbieter integriert hierzu eine Objektsuche in die Website des Kunden, in der kuratierte Immobilienangebote im regionalen Umkreis des Kunden dargestellt werden. Zweck der Leistung ist es, die Verweildauer der Website-Besucher zu erhöhen und Finanzierungsanfragen zu fördern.

(2) Die dargestellten Objekte werden zweimal wöchentlich aktualisiert. Der Anbieter ist kein Immobilienmakler und schuldet keine Vermittlung von Immobilien. Die Objektdaten stammen ausschließlich aus lizenzierten Partnerquellen, mit denen der Anbieter eine entsprechende Nutzungsvereinbarung geschlossen hat; ein automatisiertes Auslesen fremder Portale findet nicht statt. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Verfügbarkeit oder Aktualität der von den Partnerquellen bereitgestellten Daten. Entfällt eine Partnerquelle, kann der Anbieter die Zusatzoption mit einer Frist von einem Monat kündigen; bereits im Voraus gezahlte Beträge werden anteilig erstattet. Insbesondere wird keine Mindestanzahl darzustellender Objekte geschuldet; je nach Marktlage kann die Anzahl auch null betragen.

(3) Der Preis für die Zusatzoption beträgt 19,90 € netto pro Monat zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Zusatzoption kann vom Kunden abweichend von der Laufzeit des Hauptvertrags jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gesondert gekündigt werden.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen und Preise auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Vertrag kommt durch die Bestellung bzw. Beauftragung des Kunden und deren Annahme durch den Anbieter zustande. Die Annahme erfolgt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Aufnahme der Leistungserbringung.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Freigaben und Zugangsdaten) rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass er an den überlassenen Inhalten über die erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Marken- und Nutzungsrechte) verfügt, und dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Er stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

(3) Für Freigaben, Rückmeldungen und Korrekturschleifen gilt eine angemessene Frist. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unterlassener Mitwirkung des Kunden, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend; die Zahlungspflicht des Kunden bleibt unberührt.

§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Monatliche Vergütungen sind monatlich im Voraus fällig; eine etwaige einmalige Einrichtungsgebühr ist mit Vertragsschluss fällig.

(2) Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder auf Rechnung per Überweisung auf das folgende Konto: Finanzsichtbar / Ursula Elisabeth Zapf, IBAN DE12 1001 1001 2228 0465 30. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.

(3) Eine etwaige Einrichtungsgebühr ist eine Vergütung für die einmalige Ersterstellung und ist auch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags nicht anteilig zu erstatten.

(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie eine Pauschale in Höhe von 40 € gemäß § 288 Abs. 2 und Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(5) Befindet sich der Kunde mit Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Monatsraten in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die Leistungen (einschließlich der Erreichbarkeit der Website) nach vorheriger Ankündigung bis zum vollständigen Ausgleich auszusetzen.

§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag über ein monatliches Servicepaket beginnt mit der Bereitstellung bzw. Freischaltung der Leistung und hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(3) Für die Zusatzoption „Objektsuche im Umkreis" gilt die gesonderte Kündigungsregelung nach § 3 Abs. 3.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit mindestens zwei Monatsraten in Verzug ist oder wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

(5) Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform (z. B. E-Mail an uz@finanzsichtbar.de).

(6) Mit Beendigung des Vertrags enden Hosting und Betreuung. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Website über das Vertragsende hinaus bereitzuhalten. Eine Übertragung von Daten oder Inhalten auf ein System des Kunden erfolgt nur auf gesonderte Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.

§ 8 Nutzungsrechte und Urheberrecht

(1) An den vom Anbieter erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere Websites, Grafiken, Texten) räumt der Anbieter dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum vertragsgemäßen Gebrauch ein.

(2) Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung.

(3) Der Anbieter behält sich sämtliche Rechte an den von ihm verwendeten Frameworks, Templates, Bausteinen, Programmiergerüsten und wiederverwendbaren Komponenten vor. Diese verbleiben beim Anbieter und dürfen von ihm auch für andere Kunden eingesetzt werden.

(4) Rechte an vom Kunden beigestellten Inhalten verbleiben beim Kunden bzw. beim jeweiligen Rechteinhaber.

§ 9 Hosting, Verfügbarkeit, Wartung

(1) Der Anbieter erbringt das Hosting über einen in Deutschland ansässigen Rechenzentrumsbetreiber. Der Anbieter schuldet eine im Jahresmittel angemessene Verfügbarkeit der Website, jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit von 100 %.

(2) Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Zeiten, in denen die Website aufgrund von Wartungsarbeiten, notwendigen Sicherheitsmaßnahmen oder aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. Störungen bei Vorlieferanten, höhere Gewalt), nicht oder nur eingeschränkt erreichbar ist. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in verkehrsarme Zeiten gelegt.

§ 10 Gewährleistung und Mängel

(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach dem jeweiligen Stand der Technik. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Anzahl von Besuchern, Leads, Anfragen, Rankings oder Vertragsabschlüssen.

(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und ermöglicht dem Anbieter eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Bei berechtigter Mängelrüge leistet der Anbieter Nacherfüllung.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters – insbesondere für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden – ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen ausdrücklich übernommener Garantien bleibt unberührt.

(4) Soweit die Haftung des Anbieters nach den vorstehenden Regelungen begrenzt ist, ist sie je Schadensfall der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten gezahlte Vergütung begrenzt.

(5) Der Anbieter haftet nicht für Inhalte, die vom Kunden beigestellt oder von Dritten stammen (insbesondere Objektdaten der Objektsuche gemäß § 3).

§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das BDSG. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.

(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Daten von Website-Besuchern über Kontaktformulare oder Lead-Funktionen), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Der AVV ist Voraussetzung für die entsprechende Leistungserbringung und geht dieser Regelung im Zweifel vor.

§ 13 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen, nicht offenkundigen geschäftlichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke der Vertragsdurchführung. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.

§ 14 Referenznennung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Abstimmung mit Namen und Logo als Referenz zu nennen (z. B. auf der Website des Anbieters). Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

§ 15 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, großflächige Netz- oder Stromausfälle sowie Störungen bei Vorlieferanten, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Geschäftssitz des Anbieters (Geldern; sachlich zuständig ist das Landgericht Kleve). Der Anbieter ist zudem berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Besondere Bedingungen für das Finanzsichtbar-CRM

Für das vom Anbieter angebotene CRM-System gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend, ergänzt und, soweit ausdrücklich geregelt, abweichend durch die folgenden §§ 17 bis 24.

§ 17 Vertragsgegenstand CRM

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden ein webbasiertes CRM-System zur Verwaltung von Kontakten, Unternehmen und Vertriebsvorgängen sowie, je nach gewähltem Umfang, weiteren Funktionen (E-Mail-Anbindung, Dateiablage mit Inhaltserkennung, Kalender, Briefe, SMS-Versand) zur Nutzung bereit.

(2) Angeboten werden die Pakete CRM Basis, CRM Plus und CRM Premium (jeweils mit laufender Vergütung), das CRM Premium ohne Abo (einmalige Vergütung, Betrieb im eigenen Hosting des Kunden) sowie ein Baukasten aus Grundmodul und einzeln wählbaren Bausteinen. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(3) Leistungsbeschreibungen auf der Website und im Prospekt sind keine Beschaffenheitsgarantie. Eine Garantie liegt nur vor, wenn sie ausdrücklich in Textform als solche bezeichnet ist.

§ 18 Preise CRM, Einführungspreise, laufende Vergütung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die einmalige Vergütung für Einrichtung und Überlassung richtet sich nach dem gewählten Paket bzw. Baukasten.

(2) Bis zum 31.10.2026 gelten die ausgewiesenen Einführungspreise; für danach geschlossene Verträge gilt der jeweils reguläre Preis. Ein bis zum Stichtag geschlossener Vertrag behält den Einführungspreis.

(3) Die laufende Vergütung für Betrieb, Updates und Support beträgt wahlweise 49 € je Monat oder 139 € je Quartal und ist im Voraus fällig. Sie gilt für die Pakete CRM Basis, CRM Plus und CRM Premium sowie für den Baukasten unabhängig von der Zahl der Bausteine.

(4) Bausteine gelten bei bestehender laufender Vergütung zum Abo-Preis. Ohne laufende Vergütung, insbesondere beim CRM Premium ohne Abo, gilt für Bausteine und spätere Erweiterungen der jeweilige Listenpreis (rund 15 % über dem Abo-Preis).

(5) Beim CRM Premium ohne Abo entfällt die laufende Vergütung; Betreuung, Änderungen und Erweiterungen werden nach tatsächlichem Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz (derzeit 85 € je Stunde) abgerechnet.

§ 19 Betrieb und Hosting des CRM

(1) Der Betrieb erfolgt wahlweise auf einem Server in Deutschland (Pakete mit laufender Vergütung) oder durch Installation im eigenen Hosting-Paket des Kunden (Paket CRM Premium optional, CRM Premium ohne Abo verpflichtend).

(2) Bei Installation im eigenen Hosting stellt der Kunde ein geeignetes Hosting-Paket bereit, das die vom Anbieter vorab mitgeteilten technischen Mindestanforderungen erfüllt. Für Verfügbarkeit und Sicherung dieser Umgebung ist der Kunde verantwortlich. § 9 gilt entsprechend.

§ 20 SMS-Versand

(1) Der SMS-Baustein ermöglicht den Versand von Nachrichten aus dem CRM. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass für jeden Versand die erforderliche Einwilligung der Empfänger vorliegt und die geltenden Vorschriften, insbesondere § 7 UWG und das Datenschutzrecht, eingehalten werden.

(2) Der Anbieter stellt lediglich die technische Funktion bereit und haftet nicht für eine rechtswidrige Nutzung durch den Kunden. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu verantwortenden unzulässigen Nutzung beruhen.

§ 21 Laufzeit und Kündigung CRM

(1) Die laufende Vergütung für die Pakete CRM Basis, CRM Plus und CRM Premium sowie für den Baukasten wird für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich kündbar. Abweichend von § 7 Abs. 2 gilt für CRM-Leistungen diese Kündigungsregelung.

(2) Beim CRM Premium ohne Abo besteht keine laufende Vergütung und kein kündbares Dauerschuldverhältnis für den Betrieb; das Nutzungsrecht besteht dauerhaft (§ 22).

(3) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an uz@finanzsichtbar.de). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 22 Nutzungsrechte, Daten und Export

(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung des CRM im vereinbarten Umfang. Bei den Paketen mit laufender Vergütung besteht es für deren Dauer, beim CRM Premium ohne Abo nach vollständiger Zahlung dauerhaft. § 8 gilt im Übrigen entsprechend.

(2) Die vom Kunden eingegebenen Daten bleiben dessen Eigentum. Das System stellt eine Backup- und vollständige Exportfunktion bereit; dem Kunden wird empfohlen, regelmäßig eigene Sicherungen zu erstellen. Nach Vertragsende erhält der Kunde auf Wunsch einen abschließenden Export.

§ 23 Datenschutz und Auftragsverarbeitung CRM

(1) Verarbeitet der Anbieter im Rahmen des gehosteten CRM personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Verarbeitungsbeginn einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO; dieser wird standardmäßig und ohne gesonderte Vergütung bereitgestellt. § 12 gilt entsprechend.

(2) Beim CRM Premium ohne Abo, das im eigenen Hosting des Kunden betrieben wird, verarbeitet der Anbieter regelmäßig keine Kundendaten; ein Auftragsverarbeitungsvertrag wird nur für konkrete, vom Kunden freigegebene Support- oder Wartungszugriffe geschlossen.

§ 24 Haftung und Schlussbestimmungen für CRM-Leistungen

(1) Für die Haftung gilt § 11, für höhere Gewalt § 15 und für die Schlussbestimmungen § 16 entsprechend. Die Haftungsbegrenzung nach § 11 Abs. 4 bemisst sich nach der für die CRM-Leistungen gezahlten Vergütung.

(2) Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, soweit diese bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (§ 22 Abs. 2) nicht eingetreten wären.

Besondere Bedingungen für die Safebox

Die folgenden §§ 25 bis 28 gelten ergänzend, wenn der Kunde die Zusatzoption „Safebox" gebucht hat. Bei Widersprüchen gehen sie den §§ 1 bis 16 vor.

§ 25 Vertragsgegenstand Safebox

(1) Die Safebox ist ein geschützter Uploadbereich, über den Dritte (etwa Kunden des Kunden) Dateien an den Kunden übermitteln können. Der Zugang erfolgt über Zugangscodes, die der Kunde selbst vergibt.

(2) Die Dateien werden bereits im Browser des Absenders verschlüsselt (AES-256-GCM) und erst danach übertragen. Der Dateischlüssel wird mit einem RSA-Verfahren (RSA-OAEP) gesichert. Auch der Dateiname wird verschlüsselt abgelegt.

(3) Die Safebox wird auf dem vom Anbieter betreuten Hosting des Kunden betrieben. Der Anbieter richtet sie ein, hält sie technisch aktuell und behebt Störungen im Rahmen von § 9.

(4) Der Anbieter schuldet keine Prüfung, Sichtung oder Weiterverarbeitung der übermittelten Inhalte.

§ 26 Schlüsseldatei, Verantwortung des Kunden

(1) Bei der Einrichtung erzeugt der Kunde ein Schlüsselpaar. Der private Schlüssel wird ausschließlich als Datei an den Kunden ausgegeben und zu keinem Zeitpunkt auf dem Server gespeichert oder an den Anbieter übermittelt.

(2) Der Kunde ist allein für die sichere Verwahrung der Schlüsseldatei verantwortlich. Ohne diese Datei können übermittelte Dateien nicht geöffnet werden. Ein Verlust der Schlüsseldatei führt dazu, dass bereits übermittelte Dateien dauerhaft und unwiederbringlich unlesbar sind. Eine Wiederherstellung ist weder dem Anbieter noch dem Hoster möglich. Dies ist keine Fehlfunktion, sondern die zwingende Folge der eingesetzten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

(3) Der Anbieter empfiehlt, die Schlüsseldatei an mindestens zwei getrennten, gesicherten Orten aufzubewahren. Die Datei darf nicht auf den Server geladen und nicht unverschlüsselt per E-Mail versendet werden.

(4) Erzeugt der Kunde ein neues Schlüsselpaar, ersetzt dieses das bisherige. Zuvor eingegangene Dateien lassen sich dann nur noch mit der jeweils zugehörigen älteren Schlüsseldatei öffnen.

(5) Der Kunde ist für die Vergabe, Weitergabe und Sperrung der Zugangscodes verantwortlich. Der Zugangscode sollte dem Absender auf einem anderen Weg mitgeteilt werden als der Link zur Safebox.

§ 27 Speicherdauer und Löschung

(1) Eingegangene Dateien werden nach der vom Kunden eingestellten Frist automatisch gelöscht. Voreingestellt sind 30 Tage.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, heruntergeladene Dateien eigenständig zu sichern. Der Anbieter schuldet keine Archivierung.

(3) Der Kunde ist gegenüber den Absendern datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er hat die erforderlichen Hinweise in seine eigene Datenschutzerklärung aufzunehmen.

§ 28 Preise und Laufzeit Safebox

(1) Die Safebox kostet 299 € netto je Jahr, zahlbar im Voraus. Eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an; die Betreuung ist enthalten.

(2) Im Paket Premium ist die Safebox ohne gesonderte Vergütung enthalten.

(3) Die Laufzeit beträgt zwölf Monate und verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt wird.

(4) Für die Haftung gilt § 11 entsprechend. Der Anbieter haftet nicht für Nachteile, die aus dem Verlust der Schlüsseldatei nach § 26 entstehen.

Stand: 27. August 2026